Technik
Normgerechte Ausführung von Fliesenbelägen | von Valentina Sarti
Die Norm UNI 11493-1 für die Planung, Verlegung und Instandhaltung von keramischen Fliesenbelägen definiert im Abschnitt 5 die Kriterien und Qualitätsanforderungen, denen einwandfrei geplante und ausgeführte Fliesenbeläge entsprechen müssen. Mitunter sind während der Verlegung oder im Anschluss daran – in jedem Fall vor der ersten Nutzung des Bodenbelags – Abweichungen zwischen dem ausgeführten Fliesenbelag und den Vorschriften der Norm festzustellen. Dies führt zur Unzufriedenheit des Endverbrauchers und kann in einigen Fällen sogar in einem Rechtsstreit enden.
Unter Unregelmäßigkeit von Aussehen und Abmessungen eines keramischen Belags ist die Präsenz von Unebenheiten zwischen nebeneinanderliegenden Fliesen, von ungleichmäßigen Oberflächeneffekten oder unregelmäßigen Fugen und Verfugungsarbeiten zu verstehen. Wurde die mangelnde Konformität des keramischen Belags durch die im Abschnitt 5 der Norm vorgesehenen Prüfungen und Bewertungen nachgewiesen, sind die Ursachen für die festgestellten Mängel zu ermitteln.
Die Ebenmäßigkeit der Fliesen spielt eine entscheidende Rolle bei der Ebenmäßigkeit des keramischen Belags, dennoch wäre es falsch, nur beim Fliesenmaterial die Verantwortung für eine unebene verflieste Fläche zu verorten. Selbst bei Verwendung von Fliesen mit hervorragender maßlicher Qualität kann der keramische Belag Mängel aufweisen. Die Einhaltung der Anforderungen für Abmessungen und Aussehen eines keramischen Belags wird gemäß der Norm UNI EN ISO 10545-2 bewertet. Dazu wird ein ausreichend großes Muster nicht verlegter Fliesen (das als repräsentativ für die verwendete Fliesencharge angesehen werden kann) untersucht.
Neben den maßlichen Prüfungen werden mitunter chemische Analysen und Analysen der Mikrostruktur des keramischen Belags gefordert. Auch wenn es diese Prüfungen in einigen Fällen ermöglichen, einen bestimmten Oberflächeneffekt auszuschließen oder diesem vorzubeugen, ist sorgfältig abzuwägen, ob derartige Prüfungen tatsächlich notwendig sind, da sie nicht immer für den Nachweis von Abweichungen relevant sind.
Um die Ebenheit des keramischen Belags zu gewährleisten, muss die Trägerstruktur, auf der die Fliesen verlegt werden, ebenmäßig sein und die im Abschnitt 7.3.5 der Norm UNI 11493-1 angegebenen Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen sind besonders wichtig bei der Verlegung mit Klebern und speziell bei der Verwendung besonders flacher Fliesen und großformatiger Platten.
Erweist sich der fertige keramische Belag als uneben, könnte es in Ermangelung von Informationen zur Qualität der Trägerstruktur vor der Verlegung und zum Aufbau des Systems erforderlich sein, eine destruktive Untersuchung vorzunehmen, um mehr Informationen zu erhalten. Falls zum Zeitpunkt der Verlegung Unebenheiten der Trägerstruktur festgestellt werden, muss erst der Untergrund ausgeglichen werden, beispielsweise durch eine Nivellierungsschicht, bevor die Fläche gefliest werden kann. Stellt der Fliesenleger Mängel in Bezug auf die Maßhaltigkeit und/oder die Oberfläche der Trägerstruktur und der Fliesen fest, die dazu führen, dass eine Fläche nicht so gefliest werden kann, dass sie die Anforderungen der Norm erfüllt, muss er dem Auftraggeber bzw. Bauleiter Meldung erstatten und er muss die Verlegearbeit unterbrechen, sofern vom Auftraggeber oder Bauleiter unter dessen Verantwortung keine anderen Vorgaben gemacht werden.
Deutliche Unebenheit zwischen angrenzenden Fliesen – Präsenz von Oberflächeneffekten
Bei den Verfugungsarbeiten werden hauptsächlich Abweichungen in Bezug auf Farbe, Breite, Verlauf und gleichmäßige Verfüllung der Fugen festgestellt. In diesen Fällen muss zunächst überprüft werden, ob die Angaben des Herstellers der Fugenmasse beachtet wurden; dann werden etwaige kausale Zusammenhänge zwischen den festgestellten Unebenheiten und nicht entfernten Abstandhaltern geprüft. Neben den oben beschriebenen Problemen können – wenn alle anderen Bedingungen identisch und die Materialien konform sind – allein schon durch ein Verlegemuster mit schmalen und versetzten Fugen bestimmte maßliche Abweichungen verstärkt hervortreten, auch wenn sie sich innerhalb des Toleranzbereichs befinden. Dies gilt insbesondere bei großformatigen Fliesen und/oder Fliesen in Längsform. Die Vorgaben zur Fugenbreite sind im Abschnitt 7.10.2 der Verlegenorm UNI 11493-1 angegeben.
Abschließend lässt sich sagen, dass etwaige Unregelmäßigkeiten von Aussehen und Abmessungen einer verfliesten Fläche nicht nur von der Qualität der verwendeten Materialien, sondern auch von der richtigen Planung und Verlegung abhängen. Lässt man bei übermäßig unebenen Trägerstrukturen keine Ausgleichsmaßnahmen durchführen oder werden Verlegetechniken wie z.B. die fugenlose Verlegung vorgeschrieben, kann dies zu deutlichen Unebenheiten in der Oberfläche des gesamten Bodensystems führen. Auch wenn es nahezu unmöglich ist, den konkreten Anteil der Verlegearbeit an der Qualität des Aussehens und der Maßhaltigkeit der verfliesten Fläche zu beziffern, kann festgestellt werden, dass die Verlegung bei den dargestellten Problematiken eine wesentliche Rolle spielt, während der Einfluss der Reinigung während und nach der Verlegung im Großen und Ganzen unerheblich ist.
Dezember 2019